Behinderten-Rabatt bei CITROËN

Wie hoch ist der Rabatt? (ohne Gewähr Stand: 02.02.2012)

ModellNachlass
C1 Modelljahr 201123%
C1 Modelljahr 201220%
C3 NEU alle Modelle25%
DS3 alle Modelle15%
C3 Picasso alle Modelle25%
C4 NEU alle Modelle23%
DS4 alle Modelle14%
C4 Picasso/Grand C4 Picasso alle Modelle27%
Nemo PKW alle Modelle21%
Berlingo PKW Modelljahr 201130%
Berlingo PKW Modelljahr 201228%
C5 alle Modelle24%
DS5 alle Modelle12%
C6 alle Modelle23%
C8 alle Modelle24%
C-Crosser alle Modelle18%
Jumpy Kombi alle Modelle31%
Jumper Kombi alle Modelle32%
Jumper Minibus27%

Nachlässe für Nutzfahrzeuge auf Anfrage: 06826 / 5782

Die Nachlässe gelten bis auf Widerruf und sind nur auf aktuelle, sich z.Z. am Markt befindliche Citroёn-Modelle bei allen teilnehmenden Citroёn-Vertragshändler anwendbar. Die Konditionen sind nur dann mit anderen zeitlich befriteten Aktionen bzw. mit Preisvorteilenvon Sondermodellen kumulierbar, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.

Wie wird der Rabatt berechnet?

Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam. Beim jeweiligen Fahrzeug muss es sich um einen Neuwagen handeln. Bei Umschreibungen von Vorführ- oder so genannter Null-Kilometer-Fahrzeuge ist die Rabattierung nicht möglich. Der Behinderten-Rabatt kann in der Regel nicht mit sonstigen Aktionen (spezielle Fahrzeugmodelle, Finanzierungs-/Leasing-Konditionen, erhöhte Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens usw.) kombiniert werden.

Was ist die Basis für den Rabatt?

Grundlage für den Rabatt ist ein Rahmenabkommen der Citroën Deutschland GmbH, André-Citroen-Str. 2, 51149 Köln, mit dem Bund behinderter Auto-Besitzer e.V., Saarbrücken

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind Mitglieder des Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf eine behinderte Person mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50% oder deren amtlichen Betreuer erfolgen.

Was ist zu beachten?

Die Haltefrist beträgt 6 Monate; d.h. das Fahrzeug muss 6 Monate auf die behinderte Person zugelassen sein.

Wie funktioniert das Ganze

Um in den Genuss des Rabattes zu kommen benötigen Sie einen so genannten Abrufschein, den Sie vom BbAB erhalten. Bei Vorlage dieses Dokumentes wird Ihnen von jedem teilnehmenden Citroën-Vertragshändler in Deutschland beim Kauf eines Neuwagens der Marke Citroën (PKW und Transporter) der Rabatt eingeräumt.

Wie bekomme ich den Abrufschein

1. Mitgliedschaft - sofern nicht schon Mitglied - beim BbAB beantragen.
2. Antrag auf Abrufschein ausfüllen.
3. Unterlagen an den BbAB schicken oder faxen.
- Beitrittserklärung (nur wenn noch nicht Mitglied im BbAB)
- Antrag auf Abrufschein
- Kopie vom Behindertenausweis (Vorder- und Rückseite)

Beitrittserklärung / Antrag auf den Abrufschein für Citroën
Satzung des BbAB