Behinderten-Rabatt bei Renault

Wie hoch ist der Rabatt? (ohne Gewähr Stand: 08.07.2010)

23% Nachlass für die Modelle: Mégane 5-Türer, Mégane Coupé

20% Nachlass für die Modelle: Twingo • Clio • Modus • Kangoo 2 • Scénic • Mégane Grandtour • Laguna • Koleos • Vel Satis • Espace • Traffic

18% Nachlass für die Modelle: Kangoo Campus, Mégane Coupé-Cabriolet, Master 4

Kein Nachlass für folgende Modell-Varianten: Twingo Eco 2, Twingo
Je t'aime, Trafic Génération.

Wie wird der Rabatt berechnet?

Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam. Beim jeweiligen Fahrzeug muss es sich um einen Neuwagen handeln. Bei Tageszulassungen oder Vorführwagen ist die Rabattierung nicht möglich. Der Behinderten-Rabatt kann in der Regel nicht mit sonstigen Aktionen (spezielle Fahrzeugmodelle, Finanzierungs-/Leasing-Konditionen, erhöhte Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens usw.) kombiniert werden.

Was ist die Basis für den Rabatt?

Grundlage für den Rabatt ist ein Rahmenabkommen der Renault Deutschland AG, Brühl, mit dem Bund behinderter Auto-Besitzer e.V., Saarbrücken

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind Mitglieder des Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50%.
Kein Merkzeichen nötig.

Was ist zu beachten?

Das mit dem Behindertenrabatt erworbene Fahrzeug muss auf die behinderte Person zugelassen sein. Dabei spielt es keine Rolle ob die behinderte Person selbst am Steuer sitzt oder mit dem Wagen befördert wird. Das heißt, auch Eltern von behinderten Kindern oder Angehörige von hilflosen Personen sind bezugsberechtigt. Die Haltefrist beträgt 6 Monate; d.h. das Fahrzeug muss 6 Monate auf den Erwerber zugelassen sein.

Wie funktioniert das Ganze

Um in den Genuss des Rabattes zu kommen benötigen Sie einen so genannten Abrufschein, den Sie vom BbAB erhalten. Bei Vorlage dieses Dokumentes wird Ihnen von jeder Renault-Niederlassung, jedem teilnehmenden Renault-Händler oder Renault Service-Betrieb in Deutschland beim Kauf eines Neuwagens der Marke Renault (PKW und Transporter) der Rabatt eingeräumt.

Wie bekomme ich den Abrufschein

1. Mitgliedschaft - sofern nicht schon Mitglied - beim BbAB beantragen.
2. Antrag auf Abrufschein ausfüllen.
3. Unterlagen an den BbAB schicken oder faxen.
- Beitrittserklärung (nur wenn noch nicht Mitglied im BbAB)
- Antrag auf Abrufschein
- Kopie vom Behindertenausweis (Vorder- und Rückseite)

Beitrittserklärung / Antrag auf den Abrufschein
Satzung des BbAB