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Behinderten-Rabatt bei CITROËN + DS

Wie hoch ist der Rabatt? (ohne Gewähr/ Stand: ab 01.10.2023)
Rahmenabkommen Nr. D-600258 mit dem BbAB

Hinweis: Die Nachlässe sind eine Empfehlung des Herstellers an alle teilnehmenden Händler.
Eine Pflicht zur Gewährung der hier genannten Nachlässe besteht für den Händler nicht!

CITROËN-Modelle

C3 10,00%

C3 Aircross 7,00%

C4 / C4X 7,00%

C4 Elektro (gültig ab Max)* 10,00%

C4 X Elektro (gültig ab Max)* 10,00%

C5 X 7,00%

C5 X Hybrid 7,00%

C5 Aircross 7,00%

C5 Aircross Hybrid 5,00%

Berlingo 18,00%

Berlingo Elektro* 16,00%

Spacetourer/Jumpy Kombi Elektro* 16,00%

Jumper 24,00%

DS-Modelle

DS3 2,0 14,00%

D3 E-Tense 2,0 (Gilt nicht für Bastille /Performance Line) 9,00%

DS7 16,00%

DS7 E-Tense* 9,00%

DS9 E-Tense* 7,00%

DS4 16,00%

DS4 E-Tense* 7,00%

* Elektrofahrzeug inkl. Herstelleranteil zur Beantragung der Umweltprämie (BAFA) enthalten.

Informationen

Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt.
Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam. Beim jeweiligen Fahrzeug muss es sich um einen Neuwagen handeln. Bei Tageszulassungen und Vorführwagen ist die Rabattierung nicht möglich. Der Behinderten-Rabatt kann in der Regel nicht mit sonstigen Aktionen (z.B. Sondermodelle, Finanzierungs-/Leasing-Konditionen, erhöhte Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens usw.) kombiniert werden.

Grundlage für den Rabatt ist das Rahmenabkommen D-600258 der CITROËN Deutschland GmbH, 65423 Rüsselsheim mit dem Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. (BbAB), Ahornstr. 2, 66450 Bexbach.

Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50%, deren Ehepartner, einem Elternteil, einem Kind oder deren amtlicher Betreuer. Der Jahresbeitrag für die erforderliche Mitgliedschaft im BbAB in Höhe von 30,00 € entfällt. Nach 12 Monaten endet die kostenlose Mitgliedschaft automatisch, also ohne besondere Kündigung. Die Möglichkeit zur Fortführung auf eigene Kosten besteht.

Die Haltefrist beträgt 6 Monate; d.h. das Fahrzeug muss 6 Monate auf die berechtigte Person zugelassen sein.

Um in den Genuss des Rabattes zu kommen benötigen Sie einen Abrufschein, den Sie, oder Ihr Händler, vom BbAB erhalten. Bei Vorlage dieses Dokumentes wird Ihnen von jedem teilnehmenden Citroën-Vertragshändler in Deutschland beim Kauf eines Neuwagens der Marke Citroën (PKW und Transporter) der Rabatt eingeräumt.

  1. Antragsformular für Abrufschein downloaden (siehe unten).
  2. Antragsformular ausfüllen.
  3. Ausgefülltes Formular mit Kopie vom Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) und ggf. Eheurkunde/Heiratsnachweis bzw. Geburtsurkunde oder ggf. Betreuerausweis an den BbAB schicken, faxen oder mailen