Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam. Beim jeweiligen Fahrzeug muss es sich um einen Neuwagen handeln.
Bei Tageszulassungen und Vorführwagen ist die Rabattierung nicht möglich. Der Behinderten-Rabatt kann in der Regel nicht mit sonstigen Aktionen (z.B. Sondermodelle, Finanzierungs-/Leasing-Konditionen, erhöhte Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens usw.) kombiniert werden.
Rechtlich gesehen ist der Behindertenrabatt „eine Empfehlung des Herstellers an alle teilnehmenden Händler“.
Behinderten-Rabatt bei Nissan
Rahmenabkommen 033048
Vom Hersteller unverbindliche Mindestnachlass-Empfehlungen nur bei teilnehmenden Nissan-Partnern. Gültig vom 01.04. - 14.07.2025
(Ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten)
Nachlass bei Barzahlung
JUKE 16%
QASHQAI 16%
X-TRAIL 17%
TOWNSTAR Kombi 14,5%
Primastar Kombi 17,5%
Primastar Seaside 20,5%
Elektrofahrzeuge
TOWNSTAR EV Kombi 7,5%
ARIYA 15%
Silence S04 6%
Hinweis zu Leasing und Finanzierung:
In der Kombination mit Finanzierungs- und Leasingprodukten von Mobilize können andere Konditionen gelten. Sprechen Sie hierzu Ihren Nissan Partner vor Ort an.
Informationen
Wie wird der Rabatt berechnet?
Was ist die Basis für den Rabatt?
Grundlage für den Rabatt ist ein Rahmenabkommen der Nissan Center Europe GmbH, Kronenweg 38, 50389 Wesseling, mit dem Bund behinderter Auto-Besitzer e.V., Saarbrücken
Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50%, deren Ehepartner, einem Elternteil, einem Kind oder deren amtlicher Betreuer. Die berechtigte Person muss zum Zeitpunkt des Kaufvertrags für das Fahrzeug Mitglied im Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. sein. Der Jahresbeitrag für die erforderliche Mitgliedschaft im BbAB in Höhe von 30,00 € entfällt. Nach 12 Monaten endet die kostenlose Mitgliedschaft automatisch, also ohne besondere Kündigung. Die Möglichkeit zur Fortführung auf eigene Kosten besteht.
Die Haltefrist beträgt 6 Monate; d.h. das Fahrzeug muss 6 Monate auf die behinderte Person zugelassen sein.
Um in den Genuss des Rabattes zu kommen benötigen Sie einen so genannten Abrufschein, den Sie vom BbAB erhalten. Bei Vorlage dieses Dokumentes wird Ihnen von jedem teilnehmenden Nissan-Vertragshändler in Deutschland beim Kauf eines Neuwagens der Marke Nissan (PKW und Transporter) der Rabatt eingeräumt.
Wie bekomme ich den Abrufschein?
- Antragsformular für Abrufschein downloaden (siehe unten).
- Antragsformular ausfüllen.
- Ausgefülltes Formular mit Kopie vom Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) und ggf. Eheurkunde bzw. Geburtsurkunde
an den BbAB schicken, faxen oder mailen.