Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam. Beim jeweiligen Fahrzeug muss es sich um einen Neuwagen handeln.
Der Behinderten-Rabatt kann in der Regel nicht mit sonstigen Aktionen (spezielle Fahrzeugmodelle, Finanzierungs-/Leasing-Konditionen, erhöhte Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens usw.) kombiniert werden.
Behinderten-Rabatt bei RENAULT
Wie hoch ist der Rabatt? (Ohne Gewähr Stand: 01.10.-31.12.2024)
Möglicherweise sind einzelne Modellvarianten von der Rabattierung ausgenommen.
Twingo E-Tech 100% elektrisch 22,0%
Renault 5 E-Tech 100% elektrisch 9,0%
Captur Phase 2 inkl. Mild Hybrid 21,5%
Captur Phase 2 E-Tech Full Hybrid & LPG 18,5%
Clio V Phase 2 inkl. LPG 19,5%
Clio V Phase 2 E-Tech Hybrid 18,5%
Kangoo 24,5%
Grand Kangoo 24,5%
Kangoo E-Tech 100% elektrisch 15,0%
Mégane E-Tech 100% elektrisch 13,0%
Austral 22,0%
Austral inkl. E-Tech Full Hybrid 23,0%
Symbioz E-Tech Full Hybrid 19,0%
Arkana Phase 2 25,5%
Arkana Phase 2 E-Tech Full Hybrid 25,5%
Scénic E-Tech 100% elektrisch 20,0%
Espace 6 21,0%
Rafale E-Tech Full Hybrid 20,0%
Rafale E-Tech Plug-In Hybrid 20,0%
Trafic PKW 23,0%
Auf die Renault-Nutzfahrzeuge gibt es keinen Nachlass!
Informationen
Wie wird der Rabatt berechnet?
Was ist die Basis für den Rabatt?
Grundlage für den Rabatt ist ein Rahmenabkommen der Renault Deutschland AG, Peter-Huppertz-Str., 51063 Köln, mit dem Bund behinderter Auto-Besitzer e.V., Saarbrücken
Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50%, deren Ehepartner, einem Elternteil, einem Kind oder deren amtlicher Betreuer. Die berechtigte Person muss zum Zeitpunkt des Kaufvertrags für das Fahrzeug Mitglied im Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. sein. Der Jahresbeitrag für die erforderliche Mitgliedschaft im BbAB in Höhe von 30,00 € entfällt. Nach 12 Monaten endet die kostenlose Mitgliedschaft automatisch, also ohne besondere Kündigung. Die Möglichkeit zur Fortführung auf eigene Kosten besteht.
Das mit dem Behindertenrabatt erworbene Fahrzeug muss auf die behinderte Person, deren Ehepartner, einem Elternteil, einem Kind oder deren amtlicher Betreuer zugelassen werden.
Die Haltefrist beträgt sechs Monate; d.h. das Fahrzeug muss ein halbes Jahr auf den Halter zugelassen sein.
Um den Rabatt zu erhalten wenden Sie sich an einen Renault-Händler Ihrer Wahl. Legen Sie zu Beginn des Verkaufsgesprächs Ihren Behindertenausweis vor und berufen Sie sich auf das Rahmenabkommen 20001 mit dem BbAB. Erst wenn der Kaufvertag für ein Fahrzeug unterzeichnet ist, senden Sie uns über den Händler den „Antrag auf einen Abrufschein für RENAULT-Behindertenrabatt“ per Mail, Fax oder postalisch zu. Sie erhalten dann die einjährige kostenlose Mitgliedschaft im BbAB.
Für den Händler ist es ganz wichtig, dass er den Abrufschein, den er dringend benötigt um Ihnen den Rabatt gewähren zu können, auf elektronischem Weg über das RAIP (Renault-Abrufschein-Internet-Portal) bei BbAB anfordert.
Rechtlich gesehen ist der Behindertenrabatt „eine Empfehlung des Herstellers an alle teilnehmenden Händler“.
- Kaufvertrag über das Rahmenabkommen 20001 beim Händler abschließen.
- Ausgefüllten „Antrag auf einen Abrufschein für RENAULT-Behindertenrabatt“ zusammen mit dem Behindertenausweis (Vorder- und Rückseite) und ggf. Eheurkunde bzw. Geburtsurkunde über den Händler per Mail, Fax oder postalisch an den BbAB senden lassen.
- Vom Händler eine entsprechende Abrufschein-Anfrage über das RAIP (Renault-Abrufschein-Internet-Portal) stellen lassen.