Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam. Beim jeweiligen Fahrzeug muss es sich um einen Neuwagen handeln.
Bei Tageszulassungen und Vorführwagen ist die Rabattierung nicht möglich. Der Behinderten-Rabatt kann in der Regel nicht mit sonstigen Aktionen (z.B. Sondermodelle, Finanzierungs-/Leasing-Konditionen, erhöhte Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens usw.) kombiniert werden.
Rechtlich gesehen ist der Behindertenrabatt „eine Empfehlung des Herstellers an alle teilnehmenden Händler“.
Behinderten-Rabatt bei Nissan
Rahmenabkommen VBA 354
Mindestnachlässe vom 01.07. - 30.09.2023 (Änderungen vorbehalten)
JUKE (außer N-Style) 16%
QASHQAI 19%
QASHQAI e-Power 19%
X-TRAIL 17%
TOWNSTAR Kombi 18%
NV300 / Primastar Kombi 23,5%**
** Nachlass nur für Bestandsfahrzeuge
Elektrofahrzeuge
LEAF* 21%
ARIYA* 3000,- € netto
TOWNSTAR EV Kombi (ab Acenta Option)* 8,5%
* Elektrofahrzeug inkl. Herstelleranteil zur Beantragung der Umweltprämie (BAFA) enthalten.
Informationen
Wie wird der Rabatt berechnet?
Was ist die Basis für den Rabatt?
Grundlage für den Rabatt ist ein Rahmenabkommen der Nissan Center Europe GmbH, Kronenweg 38, 50389 Wesseling, mit dem Bund behinderter Auto-Besitzer e.V., Saarbrücken
Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50%, deren Ehepartner, einem Elternteil, einem Kind oder deren amtlicher Betreuer. Die berechtigte Person muss zum Zeitpunkt des Kaufvertrags für das Fahrzeug Mitglied im Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. sein. Der Jahresbeitrag für die erforderliche Mitgliedschaft im BbAB in Höhe von 30,00 € entfällt. Nach 12 Monaten endet die kostenlose Mitgliedschaft automatisch, also ohne besondere Kündigung. Die Möglichkeit zur Fortführung auf eigene Kosten besteht.
Die Haltefrist beträgt 6 Monate; d.h. das Fahrzeug muss 6 Monate auf die behinderte Person zugelassen sein.
Um in den Genuss des Rabattes zu kommen benötigen Sie einen so genannten Abrufschein, den Sie vom BbAB erhalten. Bei Vorlage dieses Dokumentes wird Ihnen von jedem teilnehmenden Nissan-Vertragshändler in Deutschland beim Kauf eines Neuwagens der Marke Nissan (PKW und Transporter) der Rabatt eingeräumt.
Wie bekomme ich den Abrufschein?
- Antragsformular für Abrufschein downloaden (siehe unten).
- Antragsformular ausfüllen.
- Ausgefülltes Formular mit Kopie vom Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) und ggf. Eheurkunde bzw. Geburtsurkunde
an den BbAB schicken, faxen oder mailen.