Behinderten-Rabatt bei Nissan

Rahmenabkommen VBA 354

Mindestnachlässe vom 01.01. - 31.03.2023
(Änderungen vorbehalten) 

Modell Nachlass
MICRA (ab Visia +) 20%
JUKE 19%
QASHQAI 20%
QASHQAI e-Power 18%
X-TRAIL 18%
TOWNSTAR Kombi 20%
NV300 / Primastar Kombi 25%
Primastar Seaside 7.000 Euro

 

Elektrofahrzeuge
LEAF* 15%+
1.125 €
ARIYA* 2.250 €


* Herstelleranteil (Netto-Betrag) zur Beantragung der Umweltprämie (BAFA) enthalten.

Antrag auf Abrufschein

Zulassung auf Angehörige möglich!

Der neue Nissan QashqaiDer neue Nissan Juke

Wie wird der Rabatt berechnet?

Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam. Beim jeweiligen Fahrzeug muss es sich um einen Neuwagen handeln.
Bei Tageszulassungen und Vorführwagen ist die Rabattierung nicht möglich. Der Behinderten-Rabatt kann in der Regel nicht mit sonstigen Aktionen (z.B. Sondermodelle, Finanzierungs-/Leasing-Konditionen, erhöhte Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens usw.) kombiniert werden.

Was ist die Basis für den Rabatt?

Grundlage für den Rabatt ist ein Rahmenabkommen der
Nissan Center Europe GmbH, Brühl, mit dem Bund behinderter
Auto-Besitzer e.V., Saarbrücken

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50%, deren Ehepartner, einem Elternteil, einem Kind oder deren amtlicher Betreuer. Die berechtigte Person muss zum Zeitpunkt des Kaufvertrags für das Fahrzeug Mitglied im Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. sein. Der Jahresbeitrag für die erforderliche Mitgliedschaft im BbAB in Höhe von 30,00 € entfällt. Nach 12 Monaten endet die kostenlose Mitgliedschaft automatisch, also ohne besondere Kündigung. Die Möglichkeit zur Fortführung auf eigene Kosten besteht.

Was ist zu beachten?

Die Haltefrist beträgt 6 Monate; d.h. das Fahrzeug muss 6 Monate auf die behinderte Person zugelassen sein.

Wie funktioniert das Ganze?

Um in den Genuss des Rabattes zu kommen benötigen Sie einen so genannten Abrufschein, den Sie vom BbAB erhalten. Bei Vorlage dieses Dokumentes wird Ihnen von jedem teilnehmenden Nissan-Vertragshändler
in Deutschland beim Kauf eines Neuwagens der Marke Nissan (PKW und Transporter) der Rabatt eingeräumt.

Wie bekomme ich den Abrufschein?

  1. Antragsformular für Abrufschein downloaden (siehe unten).
  2. Antragsformular ausfüllen.
  3. Ausgefülltes Formular mit Kopie vom Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) und ggf. Eheurkunde bzw. Geburtsurkunde
    an den BbAB schicken, faxen oder mailen.

Antrag auf den Abrufschein

Satzung des BbAB